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🗂️ INPOL Fallakte (U-Gruppe)

Aktenzeichen: 2026/0412-MK

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📋 Fallbericht

Aktenzeichen:

2026/0412-MK

Tatvorwurf:

Tötungsdelikt zum Nachteil einer bislang unbekannten männlichen Person

Deliktart:

Mord

Deliktschlüssel (BKA):

111000

StGB-Paragraph:

§ 211 StGB

Tatort:

Promenadenweg 1, Hauptstadt

Tatzeit:

14.11.2026

Erfasst am:

14.11.2026 16:50

Erstellt von:

MK - Reinert

Ermittler / Dienststelle:

MK - Reinert

Staatsanwaltschaft / Az.:

Staatsanwaltschaft Hauptstadt, Js 1187/26

Sachbearbeitende Dienststelle:

Mordkommission

Verdächtiger/Beschuldigter:

Kein Verdächtiger zugeordnet

Sachverhalt:

Am Einsatzort wurde zunächst nicht von einer Leiche ausgegangen.
Im Zuge der Spurensicherung wurde im Schlafzimmer ein Einbauschrank geöffnet.
Dabei fiel eine männliche Person heraus und blieb neben dem Bett liegen.
Die Person war offensichtlich verstorben und im Schrank versteckt worden.
Auffindesituation: Seitenlage neben dem Bett, deutliche Blutlache im Bereich Füße und Oberkörper.
Keine Ausweispapiere am Körper, Identität vorläufig ungeklärt.
Am linken Unterarm befindet sich eine ältere Tätowierung mit spanischem Schriftzug, teilweise verblasst.
Darunter steht die Zahlenfolge 057.
Eine Zuordnung oder Bedeutung ist derzeit nicht gesichert.
Im Eingangsbereich wurden an der Decke mehrere Einschussstellen festgestellt.
Die Einschüsse sind nach Form und Größe vermutlich auf eine Pistole zurückzuführen.
Im Bereich des Spurenmarkers 6 wurden im Holz mehrere Einschussstellen mit Streuung festgestellt.
Diese sind nach Erscheinungsbild vermutlich auf eine Schrotflinte zurückzuführen.
Die Einschüsse befinden sich jeweils im oberen Bereich.
Eine Zuordnung zu den Schützen oder zur Tötung der aufgefundenen Person ist derzeit nicht möglich.
Die Einschussstellen wurden fotografisch gesichert und vermessen.
Bargeld wurde offen am Tatort aufgefunden und nicht entwendet.
Keine Aufbruchspuren an der Haustür.
Gesichert wurden zwei Patronenhülsen (außen und im Keller), ein Schlüsselbund, Blutantragungen und Fingerabdrücke.
Die Fingerabdrücke an der Toilette wurden der aufgefundenen Person zugeordnet.
Zusätzlich wurden dort Fingerabdrücke einer weiteren Person gesichert, die in INPOL nicht erfasst ist.
Todesursache und Todeszeitpunkt sind erst nach der Obduktion zu bestimmen.

📷 Beweisfotos:

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