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Angemeldet als:

🗂️ INPOL Fallakte (U-Gruppe)

Aktenzeichen: 2025/1041

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📋 Fallbericht

Aktenzeichen:

2025/1041

Tatvorwurf:

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses gemäß §202 StGB

Deliktart:

sonstige

Verdächtiger/Beschuldigter:

Kein Verdächtiger zugeordnet

Sachverhalt:

Tatort: Neubrunn

Am 9. Mai 2025 fanden Ermittler in einem Wohnhaus in Neubrunn Hinweise auf das unbefugte Abhören von Telefonaten und das Ausspähen von Postsendungen. Der Täter manipulierte dabei Kommunikationssysteme.

Die sichergestellten elektronischen Beweise werden derzeit forensisch ausgewertet.

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